Durch neue Festbeträge für vier Medikamentengruppen rechnen die gesetzlichen Krankenkassen künftig pro Jahr mit zusätzlichen Einsparungen in Höhe von 340 Millionen Euro. Wie die Spitzenverbände am Montag in Berlin mitteilten, wurden für Mittel gegen Magenübersäuerung, zur Cholesterinsenkung, gegen Bluthochdruck und gegen Migräne die Maximalpreise von ihnen neu festgesetzt. Das Umsatzvolumen dieser vier Gruppen betrage rund 2,1 Milliarden Euro pro Jahr. Die Festbeträge gelten als Obergrenze, bis zu der die Kassen die Kosten für ein Medikament übernehmen. In der Regel senken die Hersteller die Preise entsprechend ab.
Im Zuge der seit Januar geltenden Gesundheitsreform darf die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen wieder Festbeträge festsetzen. Wegen eines laufenden Verfahrens lag die seit 1989 geltende Regelung in den Jahren 2002 und 2003 in der Hoheit des Bundesgesundheitsministeriums. In dieser Zeit blieben die Festbeträge unverändert. Durch die Gesundheitsreform werden zudem patentgeschützte Medikamente nicht mehr per se von Festbeträgen ausgespart, sondern nur, wenn es sich um eine wirkliche Innovation handelt. Für Scheininnovationen, die zwar neu auf dem Markt sind, aber keinen therapeutischen Zusatznutzen beinhalten, werden daher ebenfalls preisliche Obergrenzen festgelegt.
Die Entscheidungen über die Gruppen hatte zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen getroffen. Das weitere Verfahren umfasste eine Anhörung und die Auswertung von Stellungnahmen, unter anderem von der Pharmaindustrie.
"Die Arzneimittel-Festbeträge haben sich als dauerhaftes Kostendämpfungsinstrument bewährt", sagte der Sprecher des BKK-Bundesverbands, Florian Lanz. Insgesamt würden die Krankenkassen durch Festbeträge im laufenden Jahr um rund 2,5 Milliarden Euro und in 2005 um drei Milliarden Euro entlastet.