Das Bundesgesundheitsministerium will im Streit mit der Pharmabranche um die ab Januar geltenden neuen Festbeträge beim Verdacht von Preisabsprachen notfalls das Bundeskartellamt einschalten. Wenn mehrere Hersteller, deren Präparate in der selben Festbetragsgruppe zusammengefasst seien, den gleichen höheren Preis verlangten, werde man einen solchen Schritt erwägen, hieß es am Sonntag aus Kreisen des Ministeriums in Berlin.
Das Pharmaunternehmen Pfizer hatte vor dem Berliner Sozialgericht gegen die Einordnung seines Cholesterinsenkers Sortis in eine Festbetragsgruppe Klage eingereicht. Pfizer will den Preis nicht auf das Festbetragsniveau absenken, weil es sein Präparat gegenüber anderen als überlegen einstuft. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten den Betrag aber nur bis zu dieser Höchstgrenze, wodurch auf 1,5 Millionen Kassenpatienten Zuzahlungen von zum Teil mehr als 200 Euro zukämen, wenn sie nächstes Jahr weiter mit Sortis behandelt werden wollen. Pfizer hatte sich zudem mit einer Anzeigenkampagne in Tageszeitungen gegen die neue Preiseinstufung gewehrt.
Das Gesundheitsministerium geht nach Angaben aus seinen Kreisen zudem davon aus, dass die ab 2005 kalkulierten Einsparungen durch die neue Festbetragsregelung in Höhe von einer Milliarde Euro nicht zu erreichen sein werden. Dies hänge damit zusammen, dass der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung mit der Festsetzung von Festbeträgen etwas hinterher hinke.
Ab Januar gelten Festbeträge für bestimmte Mittel gegen Magenbeschwerden (Protonenpumpenhemmer), zur Cholesterinsenkung (Statine), zur Blutdrucksenkung (Sartane) und für Arzneien gegen Migräne (Triptane).
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