"Es gibt völlig widersprüchliche Maßstäbe für die Zulassung oder Ablehnung von Anträgen", berichtet Maximilian Weigend vom Institut für Systematische Botanik und Pflanzengeographie der Freien Universität Berlin. "Unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes lassen sich recht einfach falsch verstandener Protektionismus und knallharte ökonomische Interessen verbergen."
Noni-Saft etwa wurde im Jahr 2002 für die EU zugelassen.
Noni-Früchte werden seit mehr als 2000 Jahren in Indien, Malaysia, Tahiti, Südostasien und auf Kuba in der Naturheilkunde verwendet. Positive Wirkung werden dem Noni-Saft unter anderem bei Hautproblemen, Magen-Darm-Beschwerden, Erschöpfungszuständen, Migräne oder Bluthochdruck nachgesagt. Auf Tahiti wird der Saft bereits in vermarktungsfähigem Umfang produziert.
In den USA, Kanada, Japan, Australien, Mexiko, Norwegen und Hongkong ist Noni-Saft als pflanzliches Arzneimittel eingeführt. Marktzahlen zufolge wurden 2002 in den USA rund 300.000 Ein-Liter-Flaschen pro Monat verkauft. Der Saft enthält – wie andere tropische Früchte auch – Vitamine und Mineralien, die im europäisch-nordamerikanischen Standardobst nicht oder in anderer Konzentration und Zusammensetzung enthalten sind. Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen des Noni-Saftes gibt es nicht, allerdings hat er auch keine besonders herausragenden Heileffekte. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss begründete die Markteinführung in der EU unter anderem damit, dass Noni-Saft bereits in etlichen Ländern flächendeckend im Angebot sei.
Anbei Gutachten der EU zu den genannten Produkten:
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