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Gesetzliche Krankenkassen: Bei Migräne ist Akupunktur keine Kassenleistung [Allgemein]
27 Apr 06
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Bundesausschuss fordert Zusatzqualifikationen |
Ärzte benötigen weitere Zusatzqualifikationen für Akupunktur. Sie müssen sich darauf einstellen, weniger GKV-Patienten (GKV = Gesetzliche Krankenkassen) mit der Nadeltherapie behandeln zu können.
Das ist die Konsequenz einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesauschusses (GBA). Danach sollen bei gesetzlich Versicherten nur Patienten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen Anspruch auf jeweils eine Behandlungsserie pro Jahr haben. Für Patienten mit Kopfschmerzen oder Migräne schloss das Selbstverwaltungsgremium dagegen Akupunktur als Kassenleistung aus.
Außerdem sollen Vertragsärzte Akupunktur künftig nur noch abrechnen können, wenn sie außer dem Akupunkturdiplom zusätzliche psychosomatische und schmerztherapeutische Qualifikationen besitzen. Die dafür nötigen Nachweise erfordern jeweils 80 Stunden Weiterbildung.
Der GBA begründet seinen Beschluss mit der Auswertung von Modellversuchen zur Akupunktur aus den vergangenen fünf Jahren. Dabei hatte sich gezeigt, dass die traditionelle chinesische Akupunktur nicht wesentlich wirksamer ist als eine Schein-Akupunktur, bei der in Nicht-Akupunktur-Punkte gestochen wurde.
Allerdings wurden bei Patienten mit Rücken- und Knieschmerzen mit beiden Methoden bessere Ergebnisse erzielt als mit konventioneller Schmerztherapie. Bei Kopfschmerz und Migräne, unter denen jeder vierte Bundesbürger leidet, war Akupunktur der Standardtherapie dagegen nicht überlegen. Kassen- und Patientenvertreter bedauerten diese Leistungseinschränkungen. Die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) hält den Beschluss insgesamt nicht für tragfähig.
Weitere Infos finden sich hier.
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